Sportgroßveranstaltungen

Umweltplanung beim Bau von Anlagen

Häufig ist die Durchführung von Sportgroßveranstaltungen mit Bau oder Modernisierung von Anlagen verbunden. Im Einzelfall müssen auch neue Sportstätten errichtet werden. Um die Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten und bei Bedarf zu kompensieren, besteht in Deutschland ein umfassendes Regelwerk, das auch für den Bau von Sportanlagen bestimmend ist.

 

 

Stellen Sie hier die Merkmale für Ihre Veranstaltung ein:

Ihr gewählter Veranstaltungstyp:

 

Vielen Dank, Ihre Eingabe wurde gespeichert.

 

Maßnahmen Relevanz Verantwortlich Check
Beachtung und Einhaltung aller umwelt- und naturschutzrelevanter Gesetze für den Bau und Betrieb von Sportanlagen/Infrastruktur. Gesetz Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Bei Standortwahl umweltrelevante Aspekte wie Naturschutz, Lärmschutz, Energieversorgung, Anbindung an ÖPNV beachten. Sehr wichtig Veranstalter
Sportstättenbetreiber
Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes nach Bundesnaturschutzgesetz Gesetz Sportstättenbetreiber
Fachgutachter
Bevorzugung von temporären Einrichtungen, falls eine dauerhafte Nutzung nicht gewährleistet ist (z.B. Mediencenter, Tribünen) Sehr wichtig Veranstalter
Sportstättenbetreiber
Erarbeitung und Umsetzung eines naturschutzrechtlichen Ausgleichkonzeptes (Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsstrategie). Gesetz Sportstättenbetreiber
Fachgutachter
Reduktion des Flächenbedarfs Gesetz Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Umsetzung und Erfolgskontrolle der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Gesetz Sportstättenbetreiber
Vermeidung von Eingriffen in gesetzlich geschützte Biotope Gesetz Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Versiegelung von Flächen vermeiden Gesetz Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Vorprüfung bzw. Verträglichkeitsprüfung der Sportanalgen in oder um Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete und vogelschutzgebiete). Gesetz Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Bereits bestehende Sportstätten / Infrastruktur für Sportgroßveranstaltungen nutzen (statt Neubau) Sehr wichtig Veranstalter
Sportstättenbetreiber
Nachnutzungskonzept entwickeln Wichtig Veranstalter
Sportstättenbetreiber
Bei entsprechender Dimension der Planung Durchführung einer Vorprüfung bzw. Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG. Gesetz Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Begleitung der Bauphase durch ökologische Fachkraft. Wichtig Sportstättenbetreiber
Fachgutachter
Verbindliche Umweltvorgaben bei der Ausschreibung der Bauleistungen verankern Wichtig Sportstättenbetreiber
  • Gesetz Gesetz
  • Sehr wichtig Sehr wichtig
  • Wichtig Wichtig
Kontakt:
Deutscher Olympischer Sportbund
Ressort Breitensport, Sporträume

Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main


Frau Inge Egli

Tel.: +49 (0)69 6700 278
E-Mail: egli@dosb.de


Frau Bianca Quardokus

Tel.: +49 (0)69 6700 257
E-Mail: quardokus@dosb.de