Sportgroßveranstaltungen

Lärmschutz

Anlagenbetreiber oder Veranstalter sind für Lärmschutz verantwortlich. Sie müssen daher Lärm vermeiden, minimieren und ggf. zeitlich und räumlich begrenzen. Eine klare Trennung zwischen Sportanlagen- und Freizeitlärm, wie sie im bestehenden Rechtsrahmen vorgesehen ist, ist kaum möglich. Verantwortliche sollten sich daher vor allem an der „Sportanlagenlärmschutzverordnung“ orientieren.

 

 

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Maßnahmen Relevanz Verantwortlich Check
Beachtung und Einhaltung rechtlicher Grundlagen (z. B. Sportanlagenlärmschutzverordnung, 18. BImSchV, TA Lärm, Freizeitlärmrichtlinie des Bundeslandes, Landesimmissionsschutzgesetze). Gesetz Veranstalter
Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Immissionsminimierende Platzierung bzw. Ausrichtung der Lautsprecheranlagen, mehrere kleine Lautsprecher statt weniger mit großer Leistung, Lautstärkebegrenzung. Wichtig Veranstalter
Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Schutz der Anwohner und Anwohnerinnen durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Lärmschutzwände, Bepflanzung. Wichtig Veranstalter
Sportstättenbetreiber
Bauunternehmen
Fachbehörden
Bei Kauf von lauten Geräten und Anlagen (z.B. Generatoren / Motoren, Beschneiungsanlagen) auf Lärmemissionen achten. Neue Geräte sind meist leiser als ältere Modelle. Besonders laute Geräte abschirmen. Wichtig Sportstättenbetreiber
Veranstalter
Bei Veranstaltungen mit hohen Lärmemissionen sollte ein permanentes Controlling und ggf. eine Nachsteuerung erfolgen. Wichtig Veranstalter
Durch Lenkung des individuellen Zuschauerverkehrs und vor allem durch konsequenten Ausbau bzw. Nutzung des ÖPNV kann die verkehrsbedingte Lärmbelästigung reduziert werden. Wichtig Sportstättenbetreiber
Veranstalter
Kommune
Veranstaltungsterminierung mit minimaler Lärmbelästigung für Anwohner und Anwohnerinnen in den Morgen-, Abend- und Nachtstunden. Wichtig Veranstalter
Kommune
Sportstättenbetreiber
Zuschauer und Zuschauerinnen für Lärmschutz sensibilisieren. Wichtig Veranstalter
Pegel-Überschreitungen umgehend reduzieren. Wichtig Veranstalter
Sportstättenbetreiber
  • Gesetz Gesetz
  • Sehr wichtig Sehr wichtig
  • Wichtig Wichtig
Kontakt:
Deutscher Olympischer Sportbund
Ressort Breitensport, Sporträume

Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main


Frau Inge Egli

Tel.: +49 (0)69 6700 278
E-Mail: egli@dosb.de


Frau Bianca Quardokus

Tel.: +49 (0)69 6700 257
E-Mail: quardokus@dosb.de